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AGBs & Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dolci Soddisfacenti GmbH handelnd unter der Marke CATENOS Seewiesenstraße 7 74321 Bietigheim-Bissingen E-Mail: info@catenos.com – nachfolgend „CATENOS“ genannt – Stand: August 2026 § 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen CATENOS und seinen Kunden über den Verkauf von Desserts und sonstigen Lebensmitteln sowie über Catering-, Event- und damit verbundene Dienstleistungen. 2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden. 3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 5. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn CATENOS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. ⸻ § 2 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss 1. Die Darstellung von Produkten, Leistungen und Preisen auf der Website, in sozialen Medien, Flyern, Katalogen oder sonstigen Werbemitteln stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. 2. Bei einer Bestellung über die Website gibt der Kunde durch Betätigung der hierfür vorgesehenen Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Bestellvorgang aufgeführten Produkte und Leistungen ab. 3. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme der Bestellung erklärt wird. 4. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftrags- oder Bestellbestätigung von CATENOS, durch Zahlungsaufforderung im Rahmen des vereinbarten Bestellprozesses oder spätestens durch Bereitstellung bzw. Lieferung der Ware zustande. 5. Bei individuellen Anfragen, insbesondere für Hochzeiten, private Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen, Dessert-Catering, Tiramisù Bars, Dessert Towers oder sonstige Sonderanfertigungen, stellt die Anfrage des Kunden noch keine verbindliche Buchung dar. 6. Bei individuellen Aufträgen kommt der Vertrag grundsätzlich durch die Annahme eines individuellen Angebots von CATENOS durch den Kunden zustande. 7. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von CATENOS. Hierdurch entstehende Mehrkosten können zusätzlich berechnet werden. ⸻ § 3 Produkte und handwerkliche Herstellung 1. Die von CATENOS angebotenen Desserts werden überwiegend handwerklich hergestellt. 2. Produktabbildungen auf der Website, in sozialen Medien oder anderen Werbemitteln dienen der Veranschaulichung. 3. Aufgrund der handwerklichen Herstellung können geringfügige Abweichungen insbesondere hinsichtlich Form, Farbe, Schichtung, Dekoration, Anordnung oder Erscheinungsbild auftreten, soweit diese handelsüblich, technisch oder handwerklich bedingt und für den Kunden zumutbar sind. 4. Bei Sonderanfertigungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Eigenschaften, Größen, Geschmacksrichtungen, Mengen und Gestaltungsmerkmale. 5. Angaben zu Gewicht und Portionsanzahl können bei handwerklich hergestellten Produkten geringfügigen produktionsbedingten Schwankungen unterliegen. ⸻ § 4 Zutaten, Allergene und besondere Ernährungsanforderungen 1. Informationen zu Zutaten, Allergenen, Lagerbedingungen und sonstigen lebensmittelrechtlich erforderlichen Angaben ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Produktkennzeichnung oder den dem Kunden zur Verfügung gestellten Produktinformationen. 2. Kunden mit Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen ernährungsbedingten Anforderungen sind verpflichtet, CATENOS bei individuellen Bestellungen oder Cateringaufträgen rechtzeitig vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen. 3. CATENOS bestätigt gesonderte Anforderungen nur, wenn deren Umsetzung ausdrücklich vereinbart wurde. 4. Gesetzliche Informations- und Haftungspflichten von CATENOS bleiben unberührt. ⸻ § 5 Preise 1. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Bei Lieferungen können zusätzliche Lieferkosten anfallen. 3. Die Lieferkosten richten sich insbesondere nach der Entfernung zwischen dem Standort von CATENOS und der vereinbarten Lieferadresse. 4. Die konkret anfallende Lieferpauschale wird dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt oder bei individuellen Aufträgen vor Vertragsschluss mitgeteilt. 5. Bei Catering-, Hochzeits-, Firmen- und Eventaufträgen ist der im individuellen Angebot angegebene Gesamtpreis maßgeblich. 6. Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden vereinbart werden, können gesondert berechnet werden. 7. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies entsprechend kenntlich gemacht wird. ⸻ § 6 Zahlung 1. Dem Kunden stehen die im jeweiligen Bestellvorgang oder Angebot angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. 2. Die Zahlung ist zu dem im Bestellprozess, auf der Rechnung oder im individuellen Angebot angegebenen Zeitpunkt fällig. 3. CATENOS kann bei individuell angefertigten Produkten, Catering- und Eventaufträgen eine angemessene Anzahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit der Anzahlung werden im jeweiligen Angebot festgelegt. 4. CATENOS kann die Durchführung individuell gebuchter Leistungen von der fristgerechten Zahlung der vereinbarten Anzahlung beziehungsweise des vereinbarten Gesamtpreises abhängig machen. 5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. ⸻ § 7 Abholung 1. Soweit eine Abholung vereinbart wurde, wird die Bestellung am vereinbarten Abholort zu dem vereinbarten Termin bzw. innerhalb des vereinbarten Zeitfensters bereitgestellt. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb des vereinbarten Zeitraums abzuholen. 3. Mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm bevollmächtigte Person geht die Verantwortung für den sachgerechten Transport sowie die Einhaltung der auf dem Produkt angegebenen Lager- und Kühlbedingungen auf den Kunden über. 4. Bei einer verspäteten Abholung kann CATENOS nicht gewährleisten, dass die Ware über den ursprünglich vorgesehenen Bereitstellungszeitraum hinaus in der ursprünglich vorgesehenen Beschaffenheit verfügbar bleibt, sofern die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist. 5. Kann verderbliche Ware aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht rechtzeitig übergeben werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug. CATENOS ist insbesondere nicht verpflichtet, Lebensmittel unbegrenzt aufzubewahren, wenn dies aus lebensmittelhygienischen Gründen nicht vertretbar ist. ⸻ § 8 Regionale Lieferung 1. CATENOS bietet für ausgewählte Bestellungen eine regionale Lieferung innerhalb des jeweils angebotenen Liefergebiets an. 2. Ein Anspruch auf Lieferung außerhalb des angebotenen Liefergebiets besteht nicht. 3. Die Lieferpauschale richtet sich insbesondere nach der Entfernung und wird vor Abschluss der Bestellung angezeigt bzw. bei individuellen Bestellungen vor Vertragsschluss vereinbart. 4. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner Bestellung eine vollständige und zutreffende Lieferadresse anzugeben. 5. Bei zeitgebundenen Lieferungen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Ware am vereinbarten Lieferort und zum vereinbarten Zeitraum entgegengenommen werden kann. 6. Kann eine Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere aufgrund einer falschen Adresse, fehlenden Zugänglichkeit oder Abwesenheit des Empfängers, nicht ordnungsgemäß erfolgen, können die tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten für einen erneuten Zustellversuch oder eine anderweitige vereinbarte Übergabe berechnet werden. 7. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt. 8. Die Verantwortung für die sachgerechte Kühlung und Lagerung geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder einen vom Kunden benannten Empfänger auf diesen über. ⸻ § 9 Kühlung, Lagerung und Umgang mit den Produkten 1. Bis zur Übergabe der Ware stellt CATENOS die für das jeweilige Produkt erforderlichen Lager- und Transportbedingungen sicher. 2. Nach Übergabe ist der Kunde für die Einhaltung der auf dem jeweiligen Produkt angegebenen Lager-, Kühl-, Auftau- und Verbrauchshinweise verantwortlich. 3. Für Qualitätsbeeinträchtigungen oder Verderb, die nach der Übergabe ausschließlich aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden unsachgemäßen Lagerung, Unterbrechung der erforderlichen Kühlung oder eines unsachgemäßen Transports entstehen, haftet CATENOS nicht. 4. Gesetzliche Ansprüche wegen bereits bei Übergabe vorhandener Mängel bleiben unberührt. ⸻ § 10 Widerrufsrecht bei Verbrauchern 1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. 2. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. 3. Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. 4. Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Speisen und Getränken sowie bestimmten Freizeit- und Veranstaltungsleistungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde. 5. Soweit für einen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung einschließlich der erforderlichen Informationen separat. 6. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bestehen. ⸻ § 11 Mängel und Reklamationen 1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. 2. Kunden werden gebeten, offensichtlich beschädigte, unvollständige oder in ihrer Beschaffenheit auffällige Produkte möglichst unverzüglich nach Erhalt zu dokumentieren und CATENOS zu informieren. 3. Zur schnelleren Bearbeitung kann CATENOS den Kunden um aussagekräftige Fotos, Angaben zum Produkt, zum Abhol- bzw. Lieferzeitpunkt sowie gegebenenfalls zur Chargenkennzeichnung bitten. 4. Die Nichtbefolgung dieser Bitte führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte. ⸻ § 12 Individuelle Anfertigungen 1. Bei individuell angefertigten Desserts, insbesondere für Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern oder sonstige Veranstaltungen, richtet sich der Leistungsumfang nach dem individuellen Angebot und den dort festgehaltenen Vereinbarungen. 2. Änderungen von Größe, Form, Geschmack, Menge, Gestaltung oder Lieferumfang nach Auftragsbestätigung sind nur nach vorheriger Zustimmung von CATENOS möglich. 3. CATENOS kann für nachträgliche Änderungen angemessene Mehrkosten berechnen. 4. Kann eine gewünschte Änderung aus produktionstechnischen, zeitlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr umgesetzt werden, bleibt der ursprünglich vereinbarte Auftrag bestehen. ⸻ § 13 Catering, Hochzeiten und Veranstaltungen 1. Für Catering-, Hochzeits- und Veranstaltungsleistungen ist das jeweilige individuelle Angebot Bestandteil des Vertrages. 2. Der Kunde ist verpflichtet, CATENOS alle für die Durchführung notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen. Hierzu können insbesondere gehören: * Veranstaltungsort, * Veranstaltungsdatum, * Beginn und gewünschter Leistungszeitraum, * Gästezahl, * Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten, * Ansprechpartner vor Ort, * besondere Vorgaben der Eventlocation, * verfügbare Arbeitsflächen und Stromanschlüsse, * Auf- und Abbauzeiten sowie * bekannte Allergie- oder Unverträglichkeitsanforderungen. 3. Soweit für die Durchführung der Veranstaltung besondere Genehmigungen oder Zustimmungen des Veranstaltungsortes erforderlich sind, die dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzuordnen sind, hat der Kunde diese rechtzeitig einzuholen. 4. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die aufgrund unzutreffender oder verspätet mitgeteilter Informationen entstehen und vom Kunden zu vertreten sind, können zu angemessenen zusätzlichen Kosten führen. ⸻ § 14 Gästezahl und Mengen bei Veranstaltungen 1. Die voraussichtliche Gästezahl wird bei Auftragserteilung festgehalten. 2. CATENOS kann für einzelne Veranstaltungen eine Frist bestimmen, bis zu der die endgültige Gästezahl verbindlich mitzuteilen ist. Die konkrete Frist wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben. 3. Eine Erhöhung der Gästezahl nach Ablauf dieser Frist ist nur nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher Bestätigung durch CATENOS möglich. 4. Zusätzliche Gäste oder zusätzliche Produktmengen können entsprechend der vereinbarten Preisstruktur zusätzlich berechnet werden. 5. Eine nach Ablauf der vereinbarten Frist mitgeteilte Reduzierung der Gästezahl führt nicht automatisch zu einer entsprechenden Reduzierung des vereinbarten Preises. Maßgeblich sind insbesondere bereits entstandene Aufwendungen, bestellte Waren, eingeplante Produktionskapazitäten, Personal und sonstige bereits verbindlich disponierte Leistungen. ⸻ § 15 Stornierung individueller Aufträge und Veranstaltungen 1. Individuelle Catering-, Hochzeits- und Veranstaltungsaufträge können vom Kunden vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin storniert werden. 2. Im Falle einer Stornierung ist CATENOS berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen, bereits entstandenen Kosten sowie einen gegebenenfalls bestehenden weiteren gesetzlichen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. 3. Ersparte Aufwendungen und anderweitig verwendbare Leistungen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen. 4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass CATENOS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 5. Soweit für einen konkreten Auftrag eine gesonderte Stornierungsvereinbarung oder wirksam vereinbarte Stornierungspauschale getroffen wurde, geht diese Vereinbarung den vorstehenden Regelungen vor. ⸻ § 16 Leihgegenstände und Equipment 1. Von CATENOS für Veranstaltungen bereitgestellte Gegenstände, insbesondere Dessert Towers, Präsentationssysteme, Mehrwegbehälter, Thermoboxen, Gläser, Bars, Dekorationen oder sonstiges Equipment, bleiben Eigentum von CATENOS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 2. Leihgegenstände sind sorgfältig zu behandeln und innerhalb der vereinbarten Frist und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. 3. Bei Verlust oder vom Kunden zu vertretender Beschädigung kann CATENOS den hierdurch entstandenen Schaden verlangen. 4. Vereinbarte Pfandbeträge werden nach ordnungsgemäßer und fristgerechter Rückgabe entsprechend der getroffenen Vereinbarung zurückerstattet. ⸻ § 17 Leistungsstörungen und höhere Gewalt 1. Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von CATENOS liegen und die Leistungserbringung vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen oder erheblich erschweren, können zu einer angemessenen Anpassung des Leistungszeitpunkts führen. 2. Hierzu können insbesondere behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen oder Straßensperrungen, Naturereignisse, Strom- oder Versorgungsausfälle sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören, sofern CATENOS diese nicht zu vertreten hat. 3. CATENOS wird den Kunden über erhebliche Beeinträchtigungen möglichst unverzüglich informieren. 4. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Unmöglichkeit oder erheblichen Leistungsstörungen, bleiben unberührt. ⸻ § 18 Haftung 1. CATENOS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. CATENOS haftet ebenfalls unbeschränkt, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht. 3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet CATENOS nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. 5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CATENOS. ⸻ § 19 Besondere Bestimmungen für Unternehmer und Gastronomiekunden 1. Für Unternehmer, insbesondere Restaurants, Hotels, Cafés, Caterer und sonstige gewerbliche Abnehmer, können individuelle B2B-Preise, Mindestbestellmengen, Lieferintervalle und Zahlungsbedingungen vereinbart werden. 2. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Angebote, Preislisten oder Rahmenvereinbarungen. 3. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. 4. Der Unternehmer ist nach Übergabe der Produkte für deren sachgerechte Lagerung, Kühlung, Handhabung und – soweit zutreffend – Weitergabe an Endkunden verantwortlich. 5. Angaben von CATENOS zu Lagerbedingungen, Verbrauchsfristen, Auftauhinweisen, Allergenen und sonstigen Produktinformationen sind vom Unternehmer zu beachten und dürfen gegenüber Endkunden nicht in irreführender Weise verändert werden. 6. Die gesetzlichen lebensmittelrechtlichen Verpflichtungen der jeweiligen Vertragsparteien bleiben unberührt. 7. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von CATENOS, soweit dies rechtlich zulässig ist. ⸻ § 20 Eigentum an Konzepten und Unterlagen 1. Individuelle Konzepte, Präsentationen, Kalkulationen, Gestaltungsvorschläge und sonstige von CATENOS erstellte Unterlagen bleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarung geistiges Eigentum von CATENOS. 2. Eine über die Durchführung des konkreten Auftrags hinausgehende Nutzung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung von CATENOS, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen. ⸻ § 21 Verbraucherstreitbeilegung Soweit CATENOS gesetzlich zur Angabe verpflichtet ist, wird an dieser Stelle erklärt, ob CATENOS bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. [Vor Veröffentlichung entsprechend der tatsächlichen Unternehmenssituation ergänzen.] ⸻ § 22 Anwendbares Recht 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung wirksam ausgeschlossen werden kann. 2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. ⸻ § 23 Gerichtsstand bei Unternehmern Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Dolci Soddisfacenti GmbH als Gerichtsstand vereinbart. ⸻ § 24 Schlussbestimmungen 1. Individuelle Vereinbarungen zwischen CATENOS und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. ⸻ Dolci Soddisfacenti GmbH – CATENOS Seewiesenstraße 7 74321 Bietigheim-Bissingen